Schlagwort: Billigkeit

  • Nutzungsentschädigung in Ehesachen

    Die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung in Ehesachen richten sich bis zur Rechtskraft der Scheidung nach §§ 111, Nr. 5, 200 Nr. 1 FamFG.

  • Verfahrenkosten bei Vaterschaftsverfahren

    Bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen,

  • Unterhalt

    Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an,