Schlagwort: BGH 25.1.2017 -VIII ZR 249/15
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Kein Anspruch des Vermieters bei verspäteter Nebenkostenabrechnung
Vermieter dürfen nur ausnahmsweise nach Ablauf eines Jahres noch Nebenkosten nachfordern.
Vermieter dürfen nur ausnahmsweise nach Ablauf eines Jahres noch Nebenkosten nachfordern.