Schlagwort: Beziehungsverhalten

  • Hundeswohl

    Im Rahmen der Billigkeitserwägungen entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass über den Hund zwar als gemeinsamer „Haushaltsgegenstand“ zu verfügen ist, jedoch auch das Beziehungsverhalten der Eheleute zum Tier zu berücksichtigen ist.