Schlagwort: Besitz

  • Zuparken einer Zufahrt

    Der Zugeparkte muß es nicht hinnehmen, wenn ein Nachbar seinen Wagen immer wieder vor die Garage des Nachbarn abstellt, um ihre Einkäufe direkt vor der eigenen Haustür auszuladen. Der Zugeparkte wird dadurch in seinem Besitz und Eigentum beeinträchtigt wird und kann sich dagegen wehren