Schlagwort: Beschluss v. 13.08.2013

  • Ehegattenunterhalt nach langer Ehedauer

    Der Ehegattenunterhalt kann, auch wenn die Scheidung endlich rechtskräftig ist, nicht unbedingt gekürzt werden. Ein Ehepaar ließ sich nach über 18 Jahren Ehe scheiden. Die Frau blieb mit den drei gemeinsamen Kindern im Familienhaus wohnen, der Mann zog aus und gründete eine neue Familie.