Schlagwort: Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20.12.2017 – 18 U 112/17

  • Rücktritt trotz Nachbesserung

    Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat in einem Beschluss vom 27.03.2018 darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.

  • Händler muß Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Schaden erstatten

    Im Abgasskandal hat das OLG Köln rechtskräftig festgestellt, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muß und den Mehrwert für nachträglich h eingebautes Navigationsgerät erstatten.