Schlagwort: Beschluß vom 03.03.2011 – II-8 WF 34/11
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Zur Regelung des Umgangsgangsrecht bedarf es nicht der vorherigen Einschaltung des Jugendamts
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluß vom 03.03.2011 – II-8 WF 34/11 festgestellt, dass es nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO ist, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen zu haben.