Schlagwort: Beschluß v. 29.6.2012 – 1 F 51/12

  • Kindesunterhalt – keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr?

    Das 7 jährige Kind lebt bei der Kindesmutter im Ausland, der unterhaltspflichtige Vater in den neuen Ländern. Die Kindesmutter klagte auf gesetzlichen Mindestunterhalt für das Kind am Wohnsitz des Vaters. Zu Recht hat das erkennende Gericht sich für international und örtlich zuständig erklärt