Schlagwort: Beschäftigung
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Teilzeit und Mutterschutz
Es ist nicht wirklich ausgeschlossen, dass eine in teilzeit beschäftigte Mitarbeiterin während der Beschäftigungsdauer schwanger wird und die Elternzeit in Anspruch nehmen will, sie also ihre eigentliche Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Dieses ist Rechtens!