Schlagwort: Az.: VIII ZR 36/12
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Kautionen dürfen nicht auf fremde Forderungen verrechnet werden
Nach der Entscheidung des BGH dienen Mietkautionen allein dazu, mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem aktuellen Mietverhältnis zu sicheren und müssen deshalb den Mietern nach dem Auszug aus der Wohnung ausgehändigt werden.