Schlagwort: ArbG Heilbronn

  • 18-monatige Kündigungsfrist ist zulässig

    Eine Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Monatsende ist bei einem Einkaufsleiter einer europaweit tätigen Supermarktkette zulässig. Der Einkäufer kennt die Lieferbedingungen aller Vertragsparteien. Daher ist es vertretbar, die Kenntnisse des Betriebswirts während einer Freistellungsphase „veralten“ zu lassen.