Schlagwort: Anpassung der Vorauszahlungen durch den Mieter
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Aufrechnung bei selbst errechnetem Betriebskostenguthaben möglich
Der BGH hatte sich mit der Richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung und deren Nachforderung zu befassen und entschied, dass der Mieter berechtigt ist, mit einem von ihm selbst errechneten Betriebskostenguthaben gegenüber der Miete aufzurechnen.