Schlagwort: Anfechtung Arbeitsvertrag
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Arbeitsrecht: keine Offenbarungspflicht einer Schwangerschaft
Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. Es besteht auch dann keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin, wenn diese befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll.