Schlagwort: Änderung Unterhaltsrecht

  • Rechtsprechung des BGHs zum Geschiedenenunterhalt nichtig

    Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 11.2.2011 werden Unterhaltsansprüche Geschiedener vom früheren Partner gestärkt. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Entscheidend seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es in dem Beschluss.

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