Schlagwort: § 558a BGB

  • Mieterhöhung des Vermieters auch ohne Unterschrift wirksam

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über darüber zu entscheiden, ob ein nicht unterschriebenes Mieterhöhungsverlangen wirksam ist. Der Vermieter hatte das Mieterhöhungsschreiben nicht eigenhändig unterschrieben. Das Schreiben endete mit dem Hinweis: „das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig-“