Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • FAHRVERBOT

    Auch das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit von nur einem Kilometer pro Stunde ist kein Ausnahmefall von der Verhängung von Regelahndungsverstößen.

  • Benachteilung im EHEVERTRAG

    Ehevertrag: Die Frau darf nicht unzulässig benachteiligt werden Haben Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung geregelt und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, so kommt der Vertrag im Falle einer Scheidung nicht zur Geltung, weil er die Frau unzulässig benachteiligt.

  • Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

    BGH entschied, das die sogenannte Farbwahlklausel „Weißen der Decken und Oberwände“ bei Schönheitsreparaturen während der Mietzeit unzulässig ist ( BGH – VIII ZR 344/08 )

  • ERBRECHTSREFORM zum 1.1.2010

    Erbrechtsreform passiert den Bundesrat Der Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

  • Kindeswohl und KiTa

    Die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2007 geborenen Kindes lebten stets in getrennten Haushalten. Der Vater ist freiberuflich tätig und unterhält in seiner Wohnung ein Büro. Die Mutter wollte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und das Kind, das bei ihr lebt, zu einer Tagesmutter bzw. in eine Kinderkrippe geben.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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