Winterreifen werden Pflicht in Deutschland ab 4.12.2010

winter_landscapeDer Bundesrat hat am 26.11.2010 einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung sowie des Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt und damit erstmals eine tatsächliche Winterreifenpflicht beschlossen. Diese Verordnung wird zum 4.12.2010 wirksam. Dies ist in den kurzfristig zu erwarten. Dann darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte tatsächlich nur noch mit M+S-Reifen gefahren werden.

Das bedeutet nun, dass bei den entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr mit Sommerreifen gefahren werden darf. Wer bei Schnee und Eis keine Winterreifen auf seinem Fahrzeug hat, der darf eben sein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, es muß geparkt bleiben. Wer aus dem Ausland ohne Winterreifenpflicht nach Deutschland einreist, der muß sein Fahrzeug abstellen. Die StVO gilt für ALLE, also nicht nur für deutsche Autofahrer.

§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Die Bußgeldsätze werden im gleichen Atemzug verdoppelt. Kostete das Fahren ohne geeignete Bereifung bisher 20 Euro, so werden fortan 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt eine Behinderung hinzu, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro.

Auch in der neuen Version der Vorschrift kommt der Begriff „Winterreifen“ nicht vor — Kritiker werfen daher der neuen Verordnung vor, sie sei weiterhin nicht klar genug formuliert. Als Reifen im Sinne der Verordnung gelten neben den ausdrücklich erwähnten M+S-Reifen auch die so genannten Ganzjahresreifen (Quelle: Pressemitteilung des Bundes-Verkehrsministeriums* vom 26.11.2010).

Es gibt keine zeitliche Eingrenzung der Winterreifen-Pflicht, sondern es kommt ausschließlich auf die tatsächlichen Straßenverhältnisse an.


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