Unterhaltspflicht für Kinder – Elternteil im Drittland

holz-oldAuch außerhalb der EU lebende Eltern können künftig zu Unterhaltszahlungen für ihre Kinder herangezogen werden. Dies meldet die Europäische Kommission und verweist auf das Haager Unterhaltsübereinkommen. Mit der Unterzeichnung dieses internationalen Übereinkommens stelle die Europäische Union sicher, dass Kinder auch dann geschützt sind, wenn ein Elternteil in ein Drittland zieht.

In der EU leben nach Angaben der Kommission schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund. Rund 30 Millionen EU-Bürger lebten außerhalb der EU. 2007 seien in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1,2 Millionen Ehen geschieden worden. Diese Zahlen legen nach Ansicht der Kommission nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen und ihrer Vollstreckung erhebliche Probleme geben kann, wenn der Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat oder gar außerhalb der EU wohnt.

Die neue Regelung werde auch dazu beitragen, Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen, und so die derzeit noch langen, aufwändigen Verfahren beschleunigen. Die Vereinigten Staaten, Norwegen und die Ukraine hätten das Übereinkommen bereits unterzeichnet. Die Kommission erwartet, dass andere Länder, die an den Verhandlungen beteiligt waren (wie Japan, China, Russland, Australien, Kanada und Brasilien), folgen werden.


Beitrag veröffentlicht

in

von