Streit im Kindergarten ist ein Grund zur Schließung

Kommt es in einem privaten Kindergarten über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren immer wieder zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen leitenden Angestellten der Einrichtung, wobei diese teilweise in den Gruppen und vor den Kindern ausgetragen werden, und ist der Träger des Kindergartens nicht in der Lage, dies abzustellen, so ist die Einrichtung zu schließen. Das Kindeswohl dürfe nicht gefährdet werden. Dabei sei es unerheblich, dass (noch) keine konkreten Schäden oder rückläufige beziehungsweise stagnierende Entwicklungen bei einzelnen Kindern festgestellt worden seien. (VwG Berlin, 18 L 34/10 u. a.)


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