Selbständige – Der private Telefonanschluß

Das heißt: Sie benutzen Ihr privates Telefon auch für betriebliche Zwecke. Und diesen Teil können Sie als Betriebsausgabe geltend machen. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

* Entweder Sie führen 3 Monate lang Buch über den Anteil der betrieblichen Nutzung und ermitteln darauf einen für Sie zutreffenden prozentualen Anteil der betrieblichen Telefonate.
* Oder Sie setzen pauschal 20% der privaten Telefonrechnung betrieblich ab – maximal allerdings 20 € im Monat. Das akzeptiert das Finanzamt ohne Nachfrage.


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