Saubermann

Was vor vielen Jahren noch normal war – ich meine das Reinigen seines Arbeitsplatzes – ist heute ein Problem!

In meiner Zeit als Azubi haben wir nach Dienstschluß noch die Werkhallen und Maschinen auf Vordermann gebracht. Kein Betriebsrat und keine IG Metall hatte dagegen etwas einzuwenden. Unser Ausbilder war damals in der IG Metall und Mitglied im Betriebsrat und quälte uns, bis die Werkshalle auf Hochglanz war. Und heute ….

… das Arbeitsgerichts Kaiserslautern dürfte weiter am Saubermann-Image der US-Streitkräfte kratzen: Die Dienststelle der „Ramstein Air Base“ kam auf die Idee, ihre Mitarbeiter die von ihnen benutzten Büroräume künftig selbst reinigen zu lassen – natürlich ohne dafür mehr zu bezahlen. Diese Anweisung putzten die Richter herunter, sie sei nicht vom arbeitsvertraglichen Direktionsrecht gedeckt. Für einen hygienischen Arbeitsplatz habe grundsätzlich allein der Arbeitgeber Sorge zu tragen (Urteil v. 14.05.2009 – 7 Ca 1247/08).


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