KFZ Steuer und Neuzulassung von Fahrzeugen

Allgemein gilt, dass man seine Steuern möglichst pünktlich zahlen sollte will man Konsequenzen vermeiden.

Zinsen werden fällig, vielleicht schaut sogar der Betriebsprüfer vorbei, wenn häufiger zu spät gezahlt wird … Jetzt gibt es einen weiteren Grund, pünktlich zu zahlen – besonders wenn es um die Kfz-Steuer geht:

Wer seine Kfz-Steuer zu spät zahlt und noch Schulden beim Finanzamt hat, kann keinen neuen Wagen für sein Unternehmen zulassen.

Bisher wurde die KfZ Steuer bisher von den jeweiligen Landes-Finanzministerien vereinnahmt. Dem ist nun nicht mehr so!

Am 25.2.2010 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den bundesweiten Abgleich ermöglicht. Dies bedeutet, dass die Kfz-Steuer-Rückstände nicht nur landesweit, sondern jetzt bundesweit abgeglichen werden können. Bei Kfz-Steuer-Rückständen ist dann eine neue Zulassung auf das jeweilige Unternehmen zunächst nicht möglich.

Warum der Gesetzgeber hier handelt, zeigen die zuletzt veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2008: Damals beliefen sich die nicht gezahlten Kfz-Steuern auf volle 194 Millionen.


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