Allgemein gilt, dass man seine Steuern möglichst pünktlich zahlen sollte will man Konsequenzen vermeiden.
Zinsen werden fällig, vielleicht schaut sogar der Betriebsprüfer vorbei, wenn häufiger zu spät gezahlt wird … Jetzt gibt es einen weiteren Grund, pünktlich zu zahlen – besonders wenn es um die Kfz-Steuer geht:
Wer seine Kfz-Steuer zu spät zahlt und noch Schulden beim Finanzamt hat, kann keinen neuen Wagen für sein Unternehmen zulassen.
Bisher wurde die KfZ Steuer bisher von den jeweiligen Landes-Finanzministerien vereinnahmt. Dem ist nun nicht mehr so!
Am 25.2.2010 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den bundesweiten Abgleich ermöglicht. Dies bedeutet, dass die Kfz-Steuer-Rückstände nicht nur landesweit, sondern jetzt bundesweit abgeglichen werden können. Bei Kfz-Steuer-Rückständen ist dann eine neue Zulassung auf das jeweilige Unternehmen zunächst nicht möglich.
Warum der Gesetzgeber hier handelt, zeigen die zuletzt veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2008: Damals beliefen sich die nicht gezahlten Kfz-Steuern auf volle 194 Millionen.