europäische Scheidung

eurolandSpanier heiratet Deutsche – und nach welchem Recht lassen wir uns scheiden? – Das ist in Zukunft geklärt, die EU-Innenminister haben den Weg frei gemacht für europäische Regeln. Sie gelten spätestens ab 2012 in mindestens 14 EU-Staaten.

Scheiden ist komplizierter als heiraten. Vor allem, wenn Paare mit unterschiedlicher Nationalität sich trennen wollen. Denn bislang ist dann nicht geklärt, nach welchem Recht die Scheidung vollzogen wird. Bisher gilt das sogenannte Windhundprinzip. Demnach ist der Ehepartner im Vorteil, der am schnellsten vor Gericht den Scheidungsantrag einreicht.

Nun neu geregelt: Welches Recht ist anzuwenden?
Möglich ist es, die Scheidung nach der Nationalität eines Ehepartners durchzuführen oder nach dem Recht des Landes, in dem die beiden leben. Und je nachdem kann das sehr unterschiedliche Auswirkungen haben auf Unterhaltszahlungen oder Verfahrensdauer.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zufolge gibt es künftig zwei Wege zur Scheidung binationaler Paare. Der erste Weg ist: Die Ehepartner einigen sich. Sie vereinbaren die Scheidung nach dem Recht des Landes, in dem sie leben oder nach dem Recht des Staates, dessen Nationalität sie haben. Kommt es zu keiner Einigung, dann gilt der zweite Weg: Recht nach dem Ort, an dem sie leben oder zuletzt gemeinsam gelebt haben. Deutschland, erklärt die Ministerin, sei „ganz besonders interessiert an dieser Verordnung, weil bei uns 2,4 Millionen binationale Paare leben. Es betrifft 13 Prozent aller Ehen.“

Spätestens 2012 gilt das neue Recht

Doch nicht für alle europäischen Ehen wird die Verordnung gelten. Neben Deutschland haben sich Frankreich, Österreich, Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland und Malta der Initiative angeschlossen. Die übrigen EU-Staaten können jederzeit beitreten.


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