Betriebsrente bei Scheidung

Grund ist die Neuregelung des Versorgungsausgleichs, die zum 1. September in Kraft treten soll. Ex-Partner mit Betriebsrenten werden danach mehr abgeben müssen als bisher.

Ex-Partner müssen nach Stichtag mehr abgeben. Die meist schlechter abgesicherten Frauen sollten mit der Einreichung der Scheidung bis zum September zu warten.

Nach heutigem Recht erhält der Ehepartner bei der Scheidung einen Anspruch aus der betrieblichen Rente von bis zu 50 Euro monatlich. Den Rest müssen sie einklagen, sobald beide in Rente sind. Dies wird meist vielfach einfach vergessen. Wenn der Ex vor seiner früheren Frau sterbe, ging die Frau nach heutigem Recht sogar leer aus. Künftig sollen die Betriebsrenten-Ansprüche schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht sich von der Neuregelung „mehr Gerechtigkeit“.


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