2010! Neues zum Erbrecht

Mit einer weitren Reform des mehr als 100 Jahre alten Erbrechts soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Erben können nicht mehr leer ausgehen, weil er „einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel“ führt.

Bislang wurden Schenkungen dem Nachlass wieder zugerechnet, wenn nicht mindestens zehn Jahre vergangen waren. Künftig werden sie bei der Berechnung des Pflichtteils nur noch zeitanteilig berücksichtigt.

Die Pflege von Verwandten wird besser honoriert. Bislang musste man den eigenen Beruf aufgegeben haben, um als Ausgleich für die Pflegeleistung einen höheren Erbteil zu erhalten. Dieser Bonus wird nun auch dann gewährt, wenn Kinder oder Enkel Eltern oder Großeltern parallel zu ihrem Job pflegen.


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