Schlagwort: Wohnungsbesichtigung
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Nicht jeder Streit mit dem Vermieter rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Der Beklagte ist seit Juli 2006 Mieter eines Hauses der Klägerin. Am 16. August 2012 suchte die Klägerin den Beklagten vereinbarungsgemäß auf, um zwischenzeitlich installierte Rauchmelder in Augenschein zu nehmen.