Schlagwort: Wohnraummietrecht

  • Heizkostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist unwirksam

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.2.2012 eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. Der BGH urteilte, dass nur die Heizkosten nur nach dem Leistungsprinzip auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

  • Erstattung des Guthabens an den Mieter ist kein Schuldanerkenntnis

    Die vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, und macht damit eine fehlerhafte Abrechnung nicht verbindlich. Das hat der Bundesgerichtshof am 12.1.2011 entschieden.