Schlagwort: Wohnfläche

  • überhöhte Quadratmeter im Mietvertrag zulässig

    Mieterhöhungen auf der Grundlage einer überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag sind erlaubt, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Dem Mieter sei das Festhalten an der zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar,