Schlagwort: Vollzeiterwerb

  • Änderung der Rechtssprechung zum Kindergeld

    Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Kindergeld geändert. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.