Schlagwort: Verwirkung nach einem JAhr
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Rückständiger Kindesunterhalt kann verwirken
Die Annahme der Verwirkung – hier: rückständigen Kindesunterhalts – setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte