Schlagwort: Verwaltung
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Anzahl der Haltung von Hunden kann begrenzt werden
Eine Bauaufsichtsbehörde hat von einem Hauseigentümer verlangt die Anzahl seiner Hunde auf VIER zu reduzieren. Hierüber hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden und der Verwaltung Recht gegeben. Eine übermäßige Haltung von Hunden in einem Wohngebiet stelle eine Nutzungsänderung dar.