Schlagwort: vernünftige Entwicklung

  • Eltern haften nicht für Ihre Kinder

    Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht.

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