Schlagwort: Verbrauchskosten

  • Abrechnung der Heizkosten nach VERBRAUCH

    Mit Urteil vom 17.2.2012 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Abrechnung der Heizkosten weiter konkretisiert und bestimmt, dass der Verwalter in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umzulegen hat.

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