Schlagwort: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

  • Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.4.2011 – VIII ZR 220/10 eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Die in Frankreich wohnhaften Kläger erwarben bei der in Polch (Deutschland) ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger.