Schlagwort: Urteil vom 04.08.2017 (Az. 9 U 173/16 )
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Wer als Radfahrer auf der falschen Seite den Radweg nutzt behält sein Vorfahrtsrecht
Eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert,