Schlagwort: Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.08.2019 – Az. 22 U 134/17
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Hotel-Parkservice haftet für Beschädigung am Auto
In einem Rechtsstreit um die Beschädigung eines Autos durch einen Hotel-Parkservice brachte ein Sachverständigengutachten die Klärung. Die Ehefrau des Klägers hatte den Toyota Auris vor dem Hotel abgestellt und an der Rezeption den Schlüssel abgegeben,