Schlagwort: Urteil vom 18. Mai 2016 – Az. 10 K 2790/14 E
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Kein Ehegattensplitting bei nichtehelichen Partnerschaften
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt.