Schlagwort: Urteil des LG Köln vom 15.01.2019 (3 O 305/17)
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Erholungswert des gesamten Urlaubs kann nicht nur komplett entfallen, sondern darüberhinaus Schadensersatz- und Schmerzensgeld auslösen
Todesangst bei der Rückreise aufgrund einer dramatischen Fährüberfahrt kann dazu führen, dass der Erholungswert des gesamten Urlaubs entfällt und dass zusätzlich ein Schmerzensgeldanspruch besteht.