Schlagwort: Urteil vom 21. Januar 2015 – VIII ZR 51/14
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Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Mieter wegen der Vereitelung seines gesetzlichen Vorkaufsrechts (§ 577* BGB) auch Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Gewinns verlangen kann.