Schlagwort: Urteil vom 19.02.2018 (Az. 3 U 66/16 OLG Hamm)
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Schmerzensgeld der Mutter bei Zeugung eines Kindes mit „falschem“ Sperma
Trägt eine – ärztlicherseits pflichtwidrig – mit „falschem“ Sperma durchgeführte Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeld zuzusprechen sein.