Schlagwort: Urlubsabgeltungsansprüche
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keine Urlaubsabgeltungsansprüche bei fristloser Kündigung des Arbeitnehmers
Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung in 2018 muss er hinnehmen, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen.