Schlagwort: Unbefristeter Unterhaltsanspruch bei über 30jähriger Ehe

  • Unbefristeter Unterhaltsanspruch bei über 30jähriger Ehe

    Seit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 gilt im Bereich des Geschiedenenunterhalts der Grundsatz der Eigenverantwortung. Allerdings hat der geringer verdienende geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, wenn er mit seinen Einkünften den bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann.