Schlagwort: Umstandsmoment
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Kindesunterhalt kann verwirken
Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden
Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden