Schlagwort: UhVorschG § 7

  • Gesteigerte Unterhaltspflicht! Unterhalt geht vor Fortbildung

    Es besteht stets eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind. Diese gilt auch, wenn der Kindesvater seine Berufsausbildung nur als Vorstufe eines Studiums geplant hatte. So erfolgt stets die Leistungsfähigkeitsprüfung für den nichtehelichen Vater bei Aufnahme eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung.