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Umgangsrecht! Geplantes neues Gesetz wird bereits umgesetzt
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2010, in dem den Vätern nichtehelicher Kinder das Recht zugestanden wurde, die elterliche Sorge beziehungsweise eines Teils der elterlichen Sorge übertragen zu bekommen,