Schlagwort: Streupflicht
-
Verkehrssicherungsplicht bei Glätte
In der Regel muss zwischen 7:00 Uhr (sonn- und feiertags: 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr gestreut werden!
In der Regel muss zwischen 7:00 Uhr (sonn- und feiertags: 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr gestreut werden!