Schlagwort: Reisemangel

  • Reiserecht: Schadensersatz auch für 5 jährige

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte vorgerichtlich für Leistungseinschränkungen („geringfügige Restfertigstellungsarbeiten“, fehlender Wellness- und Fitnessbereich, fehlende Tauchbasis) eine Minderung von 15% zugebilligt hat. Daran ist die Beklagte festzuhalten.