Schlagwort: Quelle Pressemitteilung – 35/22 – BAG

  • Elektronischer Zeitverfassung

    Das Sitzungsergebnis wie folgt: Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

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