Schlagwort: Ordnungswidrigkeit

  • Handyverbot am Steuer auch ohne Telefonfunktion

    Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO),

  • Smartphones als Radarwarner

    Bekanntlich sind Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.