Schlagwort: Oberlandesgerichts Hamm vom 02.12.2013
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Nutzungsentgelt vom geschiedenen Miteigentümer
Vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ muss ein Ehepartner seinem geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenden Partner stellen, um von ihm ein Nutzungsentgelt fordern zu können.